Schließt der vorgerichtliche Inkassoauftrag ohne Zahlung des Kunden/Schuldners, bleibt zuletzt
die gerichtliche Geltendmachung zur Anspruchssicherung. Hierbei werden unsere Spezialisten
mit juristischer Vorkenntnis und unsere Korrespondenzanwälte sich ihrer Forderung annehmen.
Vorab werden grundsätzlich die wirtschaftlichen Verhältnisse und Erfolgsaussichten geprüft und mit Ihnen abgestimmt.
Wir beraten und begleiten sie fach- und rechts kompetent durch das Verfahren, wobei wir für
Sie bei fehlender wirtschaftlicher Grundlage des Kunden/Schuldners den Mahnbescheid beantragen.
Nach Ablauf aller gesetzlichen Fristen erfolgt die Beantragung des Vollstreckungsbescheides.
Erfolgt seitens des Schuldners/Kunden kein Einspruch und kann dieser erfolgreich zugestellt werden,
wird Ihr Anspruch gegen den Kunden/Schuldner aus dem Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung kann aus diesen Titel (Vollstreckungsbescheid; Urteil;
Versäumnisurteil; Kostenfestsetzungsbeschluss) bis zu 30 Jahre vollstreckt werden.
Sofern alle Möglichkeiten des vorgerichtlichen Verfahrens, trotz intensiver Bemühungen, erfolglos bleiben sollten, so werden wir, in Abstimmung mit unserem Mandanten, das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Unsere Leistungen im gerichtlichen Verfahren: