Kann ein Vollstreckungsbescheid/Urteil nicht vollstreckt werden, sind wir in der Lage,
die wirtschaftliche Situation Ihres Schuldners zu überwachen. Ein solcher Vollstreckungsbescheid/Urteil
ist nach der derzeitigen Rechtsprechung bis zu 30 Jahre gültig und vollstreckbar.
Unter Umständen ist der Schuldner in einer persönlichen Zwangslage und es kann Jahre
dauern bis seine finanzielle Situation eine Zwangsvollstreckung erfolgreich zulässt.
Unser geschultes Personal, in unserer Firmengruppe, ist in der Lage mit hoher Effizienz Kontakt zum
Schuldner aufzubauen und mit ihm Ratenvereinbarungen und Vergleiche zu schließen.
Diese Vorgehensweise wird in unserer Firmengruppe seit Jahrzehnten erfolgreich angewandt.
Laufende Bonitätsüberüberprüfungen und direkte Kontakte zu den Schuldnern bilden die Säulen unseres Erfolges.